Wahlhelfende, Bereitschaftserklärung


Am Wahltag ist Ihre Aufgabe als Wahlhelfer/in die ordnungsgemäße Stimmabgabe der Wahlberechtigten sicherzustellen. Unter anderem händigen Sie die Stimmzettel aus und prüfen die Wahlberechtigungen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, es gibt einen Stamm an Wahlhelfern, die über viele Jahre Erfahrung verfahren und auf die Wahlvorstände verteilt werden. Für Ihre Tätigkeit erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 50 Euro und die Anerkennung der Wahlberechtigten.

Rechtsgrundlage


  • § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz (BWahlG)
  • § 4 Europawahlgesetz (EuWG)
  • § 25 Abs. 3 Niedersächsisches Landeswahlgesetz (NLWG)
  • § 11 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)

Kontakt

  • Fachbereich 2 Ordnung, Soziales und innere Angelegenheiten

Kontaktpersonen


  • Angestellte/r Herr Schulz