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hoheitliche Dokumente, Statusabfrage


Der Bearbeitungsstatus des Reisepasses kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Leistungsbeschreibung

Der Bearbeitungsstatus des Reisepasses kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Reisepass beantragt wurde.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
Gebühr:

Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 9.0

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal