BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)


  • Fundsachen Entgegennahme
  • Verlust oder Fund von Gegenständen/Sachen kann beim Fundbüro angezeigt werden
  • Fundsachen ab 10,00 Euro Wert müssen angezeigt werden
  • Anzeige erfolgt beim ortszuständigen Fundbüro
  • Form der Anzeige: persönliche Vorsprache, schriftlich, online über Fundservice Deutschland
  • Inhalt der Anzeige:
    • Angaben zu Ort und Zeit des Fundes oder Verlusts
    • möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.
  • Aufbewahrungsfrist: mindestens 6 Monate
  • Fundbüro stellt auf Wunsch Verlustbescheinigung aus
  • Finder/Finderin hat Anspruch auf Finderlohn / Aufwandsentschädigung

Nutzen Sie unser digitales Fundbüro, um nach Ihren verlorenen Gegenständen zu suchen:

https://www.gemeinde-suedheide.de/fundbuero

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

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