Fundbüro Online
Fundbüro Online
- Fundsachen Entgegennahme
- Verlust oder Fund von Gegenständen/Sachen kann beim Fundbüro angezeigt werden
- Fundsachen ab 10,00 Euro Wert müssen angezeigt werden
- Anzeige erfolgt beim ortszuständigen Fundbüro
- Form der Anzeige: persönliche Vorsprache, schriftlich, online über Fundservice Deutschland
- Inhalt der Anzeige:
- Angaben zu Ort und Zeit des Fundes oder Verlusts
- möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.
- Aufbewahrungsfrist: mindestens 6 Monate
- Fundbüro stellt auf Wunsch Verlustbescheinigung aus
- Finder/Finderin hat Anspruch auf Finderlohn / Aufwandsentschädigung
Nutzen Sie unser digitales Fundbüro, um nach Ihren verlorenen Gegenständen zu suchen:
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Rechtsbehelf
nicht eingetragen
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise